Umfassende Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab 16.04.2022

Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und aufgrund der Stagnation der Belegungen der Krankenbetten ist eine Entspannung der pandemischen Situation zu beobachten. Somit kommen mit Ostern für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche weitreichende Lockerungen. Ab 16. April 2022 ändern sich folgende allgemeine Corona-Maßnahmen:

FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (z. B. Krankenhaus), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (z. B. Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).

Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei den Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.

  • Die 3G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben. Somit gilt in der gesamten Tourismus- und Freizeitwirtschaft keine 3G-Regel, weder für Gäste noch für Mitarbeiter/innen.
  • Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht (d. h. von neun auf zwölf Monate).
  • Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (statt 50 Personen).
  • Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 strengere Regelungen für Mitarbeiter/innen vorgesehen werden.
  • Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln erlassen. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • Die Maßnahmen werden vorerst bis 8. Juli 2022 gelten.

Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, die mit 16. April in Kraft tritt, steht hier zur Verfügung:

COVID-19-Basismaßnahmenverordnung